Seit 1935 stehen wir für Printexzellenz und Innovation. Dies nennen wir heute Printmanagement. Für Sie ein Print-Rundum-Wohlfühlpaket, damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Referenzen
Innovativ, ideenreich, individuell. Für Resultate, die überzeugen. Mehr als 2’200 Kundenprojekte fordern uns jährlich heraus, halten uns fit und lassen uns zu den Besten gehören. Und das seit über 80 Jahren.

Dufry
Jahresbericht 2022

La Prairie
Mini-Booklets, QR-Cards, Slipsheets

ETH Zürich
ETH zurich at a glance

Think Tank WIRE
Slow Pandemics Broschüre

Empa
Jahresbericht 2022

Georg Fischer
Management Review 2022

Forbo
Jahresbericht 2022

Weissgrund
Broschüren-Reihe

NSPrint
Dankesmailing als Folder mit Gutschein

Swiss Laos Hospital Project
Kalender + Newsletter

Bobst
Nachhaltigkeitsbericht 2022
Emotionen aufs Papier gebracht: Wir sorgen für die optimale Printumsetzung Ihrer Bedürfnisse – immer mit dem Blick auf Machbarkeit, Effizienz, Termin- und Budgettreue.

Kontakte
Persönlich, passioniert, partnerschaftlich. Jederzeit für Sie da, aus Überzeugung und mit Freude. Dafür stehen wir. Ihr Anspruch ist unsere Motivation.

Hans Preuss
Geschäftsleitung, Business Development




Olivier Neidhart
Verwaltungsratspräsident
Mit unserer Leidenschaft für Print möchten wir Emotionen wecken und Wirkung erzielen – auch im digitalen Zeitalter.
Web2Print
Das webbasierte Tool für die unkomplizierte, automatisierte, preiswerte Produktion Ihrer Geschäftsdrucksachen und Werbemittel.



Neidhart + Schön Print AG
Dorfstrasse 29
8037 Zürich
Impressum
Inhalte
Neidhart + Schön Print AG, Zürich
Konzept
NeidhartSchön, Zürich
Programmierung
NeidhartSchön, Zürich
Fotografie
NeidhartSchön, Hermann Stiegler, Zürich
Wichtige rechtliche Hinweise
Personen, die Informationen auf der Website der Neidhart + Schön Print AG abrufen, erklären sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden und verpflichten sich, die Netiquette zu befolgen:
Benutzung der Neidhart + Schön Print-Website und Copyright
Der gesamte Inhalt der Neidhart + Schön Print-Website ist urheberrechtlich geschützt (alle Rechte vorbehalten). Das Herunterladen oder Ausdrucken einzelner Seiten und Teilbereiche der Neidhart + Schön Print-Website ist gestattet, sofern weder die Copyrightvermerke noch andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen entfernt werden. Wenn Sie Daten von der Neidhart + Schön-Website herunterladen oder auf andere Weise vervielfältigen, bleiben sämtliche Eigentumsrechte bei der Neidhart + Schön AG. Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Neidhart + Schön-Website für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Neidhart + Schön AG untersagt.
Eigentum der Neidhart + Schön Print-Website und Markenrecht
Neidhart + Schön Print AG sowie die entsprechenden Logos sind eingetragene Marken der Neidhart + Schön Print AG. Kein Bestandteil der Neidhart + Schön Print-Website ist so konzipiert, dass dadurch eine Lizenz oder ein Recht zur Nutzung eines Bildes, einer eingetragenen Marke oder eines Logos eingeräumt wird.
Datenerhebung
Der Besuch unserer Website wird aufgezeichnet. Die Aufzeichnung dient der Erhebung von Statistiken (Google Analytics) und um unsere Angebote noch besser auf die Kundenbedürfnisse auszurichten. Die aufgezeichneten Informationen enthalten jedoch keine Angaben, die Rückschlüsse auf bestimmbare Personen zulassen.
Kein Angebot
Die auf der Neidhart + Schön Print-Website publizierten Informationen und Aussagen begründen weder eine Aufforderung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Dienstleistungen oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen. Die Informationen auf der Neidhart + Schön Print-Website haben als Ganzes beschreibenden Charakter.
Keine Zusicherung
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Keine Gewährleistung
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Haftungsausschluss
Jegliche Haftung der Neidhart + Schön Print AG (inkl. Fahrlässigkeit) für Schäden oder Folgeschäden, die sich aus dem Zugriff auf die Elemente der Neidhart + Schön Print-Website oder deren Benutzung (bzw. aus der Unmöglichkeit des Zugriffs oder der Benutzung) ergeben, ist ausgeschlossen.
Links zu anderen Websites
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Besteller anerkennt mit der Erteilung des Auftrages die folgenden Geschäftsbedingungen:
1. Geltung:
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Anderslautende, durch den Besteller gestellte Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Neidhart+Schön Print AG.
2. Offerten:
Angebote, welche ohne definitive Unterlagen oder ohne klare Terminabsprache erstellt wurden, haben bloss Richtpreischarakter. Die Neidhart+Schön Print AG behält sich vor, Offerten abzuändern oder zu widerrufen, bis der Auftrag in schriftlicher Form bestätigt ist.
3. Preise:
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, falls nicht ausdrücklich anders bezeichnet, Nettopreise in CHF exklusive Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich vorbehältlich vor Auftragsbeendigung wirksam werdender Materialpreisaufschläge oder branchenüblicher Lohnerhöhungen.
4. Zahlung:
Sie hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne Mahnung Verzugszinsen von 6%. Zahlungsgarantien können (auch nach Bestellungsannahme) verlangt werden. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsabwicklung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten sofort fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material oder Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, ist die Neidhart+Schön Print AG berechtigt, Akonto-Zahlungen zur Deckung der Aufwendungen zu verlangen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang Eigentum der Neidhart+Schön Print AG.
5. Lieferzeit:
Fest zugesicherte Lieferzeiten gelten nur, wenn alle erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Manuskripte, Datenfiles, Filme, «Gut zum Druck» usw.) vereinbarungsgemäss eintreffen und keine Ereignisse höherer Gewalt die Auftragsfertigung behindern. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der vollständigen Druckunterlagen und enden mit dem Tage der Lieferbereitschaft. Gerät die Neidhart+Schön Print AG unverschuldet in Lieferverzug, namentlich wegen höherer Gewalt, Elementarschäden, Krieg, Streik, Energie- oder Materialmangel, Verzug und Vertragsverletzungen (verschuldet oder unverschuldet) Dritter (z.B. Lieferanten), so berechtigt dies den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Neidhart+Schön Print AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
6. Abnahmeverzug:
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigungsanzeige ab, so ist die Neidhart+ Schön AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
7. Reproduktionsunterlagen,Werkzeuge:
Die erstellten Zwischenmaterialien (Satzfilme, Lithos, Datenbestände/-träger, Montagen, Druckplatten, Stanz- und Prägewerkzeuge usw.) bleiben Eigentum der Neidhart+Schön Print AG, sofern nicht anders vereinbart. Die Neidhart+Schön Print AG hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, wie der Besteller Erzeugnisse der Druckvorstufe (namentlich Daten und Filme), die sie ihm aushändigt, verwenden darf. Eine Pflicht zur Aushändigung besteht nicht. Solange eine entsprechende Bestimmung unterbleibt, ist jede Weiterverwendung, insbesondere jede Verbreitung und Vervielfältigung, ausgeschlossen. Die Neidhart+Schön Print AG behält sich im Falle einer unbefugten Verwendung jegliche Rechte (namentlich Ansprüche gestützt auf das Urheber- und Wettbewerbsrecht) vor.
8. Layouts, Konzepte:
Bestellte Entwürfe, Layouts, Konzepte, Blindmuster sowie fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag nachfolgt. Auch diese Arbeiten gelten als eigenständige Aufträge und unterliegen vollumfänglich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9. Urheberrechte:
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Neidhart+Schön Print AG.
10. Reproduktionsrecht:
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Für allfällige in einem solchen Fall trotzdem auftretende Verstösse gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht kann die Neidhart+Schön Print AG weder eingeklagt, noch schadenersatzpflichtig gemacht werden.
11. Kontroll- und Prüfdokumente:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Blaupausen und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Werden mehrmals Abzüge erstellt, kontrolliert er, ob früher angebrachte Korrekturen und Ergänzungen berücksichtigt sind. Die Neidhart+Schön Print AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkung abgeleitet werden kann. Mit der Unterzeichnung des «Gut zum Druck» auf dem Kontrollabzug ermächtigt er die Neidhart+Schön Print AG zur Produktion des Auftrages. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet oder ruft der Auftraggeber ohne diese Filme oder Datenträger direkt ab, so trägt er das volle Risiko.
12. Mehraufwand, Autorkorrekturen:
Vom Besteller oder dessen beauftragtem Vermittler verursachter Mehraufwand infolge verspäteter Anlieferung von Unterlagen oder des «Gut zum Druck» sowie durch Bereinigung oder Überarbeitung von Manuskripten, Datenbeständen oder anderen Vorlagen und nach dem «Gut zum Druck» verlangte Änderungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
13. Mehr- oder Minderlieferungen:
Unterschreitet oder übersteigt die gelieferte Menge die bestellte Quantität um nicht mehr als 10%, so gilt der Vertrag in dieser Beziehung als erfüllt. Die Neidhart+Schön Print AG ist berechtigt, die tatsächlich gelieferte Menge bis zu einer Mehrauflage von 10% in Rechnung zu stellen.
14. Vom Besteller geliefertes Material:
Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Die Einlagerung des Materials erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
15. Lieferung, Verpackung:
Ist nichts anderes vereinbart, sind die Verpackungs-, Transport- und Frachtversicherungskosten nicht in den Preisen enthalten. Diese werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert.
16. Mängelrügen:
Der Besteller prüft sorgfältig, ob das erhaltene Produkt vertragskonform ist. Er vergewissert sich auch, dass alle Korrekturen und Ergänzungen berücksichtigt sind. Mängel sind sofort nach der Entdeckung, spätestens aber innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen. Nicht als Mängel gelten im Rahmen normaler Fertigungstoleranzen liegende geringfügige Abweichungen des Materials in Farbe, Struktur und Gewicht sowie in Druckbild und Druckfarbe. Keine Mängel sind ferner Fehler, die der Besteller vor oder mit der Erteilung des «Gut zum Druck» hätte korrigieren können. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Zeit eine Wiedergutmachung des Mangels. Ist eine Mangelhaftung gegeben, so hat die Neidhart+Schön Print AG das Recht, nicht aber die Pflicht, das mangelhafte Produkt nach eigener Wahl zu verbessern oder durch ein mangelfreies Erzeugnis zu ersetzen.
17. Haftungsbeschränkungen:
Der Neidhart+Schön Print AG übergebene Manuskripte, Datenträger/-bestände, Lithos, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung wird generell wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt sowohl für direkte als auch für indirekte Schäden.
18. Bei elektronischen Daten und Datenübernahme:
Für vom Kunden angelieferte Daten (per Datenträger oder -Leitung), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig oder mit Viren behaftet sind, übernimmt die Neidhart+Schön Print AG keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Die Neidhart+Schön Print AG hat jedoch das Recht, notwendige Korrekturen und Ergänzungen sowie Aufwendungen aus Folgeschäden wegen Viren dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden, respektive bearbeiteten Dateien wird von der Neidhart+Schön Print AG nicht übernommen. Ebenso kann die Neidhart+Schön Print AG nicht belangt werden für allfällige durch unbeabsichtigt weitergegebene computervirenbehaftete Dateien. Die Haftung beschränkt sich auf verursachte Fehler der Neidhart+Schön Print AG, sofern sie auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
19. Aufbewahrung von Druckunterlagen und Werkzeugen:
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Datenbeständen/-trägern, Satzfilmen, Fotolithografien, Nutzenfilmen, Skalen/Proofs sowie Stanz- und Prägewerkzeugen besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine zur technischen Sicherstellung des Auftrages erfolgende Aufzeichnung der Enddaten wird 10 Tage nach Auslieferung gelöscht. Eine weitergehende Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers; insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung, aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken oder unbeabsichtigten Datenverlusts, vorbehalten. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet.
20. Lagerung von Fertigwaren und Halbfabrikaten
Für Drucksachen, die auf Kundenwunsch bei Neidhart+Schön Print AG eingelagert werden, wird eine marktübliche Lagergebühr erhoben. Die Verrechnung erfolgt jährlich.
21. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Der Vertrag mit dem Besteller untersteht schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Zürich.
Zürich, Dezember 2001