Emotionen aufs Papier gebracht: Wir sorgen für die optimale Printumsetzung Ihrer Bedürfnisse – immer mit dem Blick auf Machbarkeit, Effizienz, Termin- und Budgettreue.
Referenzen
Innovativ, ideenreich, individuell. Für Resultate, die überzeugen. Mehr als 2’200 Kundenprojekte fordern uns jährlich heraus, halten uns fit und lassen uns zu den Besten gehören. Und das seit über 80 Jahren.
Dufry
Jahresbericht 2022
La Prairie
Mini-Booklets, QR-Cards, Slipsheets
ETH Zürich
ETH zurich at a glance
Think Tank WIRE
Slow Pandemics Broschüre
Empa
Jahresbericht 2022
Georg Fischer
Management Review 2022
Forbo
Jahresbericht 2022
Weissgrund
Broschüren-Reihe
NSPrint
Dankesmailing als Folder mit Gutschein
Swiss Laos Hospital Project
Kalender + Newsletter
Bobst
Nachhaltigkeitsbericht 2022
Mit unserer Leidenschaft für Print möchten wir Emotionen wecken und Wirkung erzielen – auch im digitalen Zeitalter.
Kontakte
Persönlich, passioniert, partnerschaftlich. Jederzeit für Sie da, aus Überzeugung und mit Freude. Dafür stehen wir. Ihr Anspruch ist unsere Motivation.
Hans Preuss
Geschäftsleitung, Business Development
Olivier Neidhart
Verwaltungsratspräsident
Neidhart + Schön Print AG
Dorfstrasse 29
8037 Zürich
Impressum
Inhalte
Neidhart + Schön Print AG, Zürich
Konzept
NeidhartSchön, Zürich
Programmierung
NeidhartSchön, Zürich
Fotografie
NeidhartSchön, Hermann Stiegler, Zürich
Wichtige rechtliche Hinweise
Personen, die Informationen auf der Website der Neidhart + Schön Print AG abrufen, erklären sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden und verpflichten sich, die Netiquette zu befolgen:
Benutzung der Neidhart + Schön Print-Website und Copyright
Der gesamte Inhalt der Neidhart + Schön Print-Website ist urheberrechtlich geschützt (alle Rechte vorbehalten). Das Herunterladen oder Ausdrucken einzelner Seiten und Teilbereiche der Neidhart + Schön Print-Website ist gestattet, sofern weder die Copyrightvermerke noch andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen entfernt werden. Wenn Sie Daten von der Neidhart + Schön-Website herunterladen oder auf andere Weise vervielfältigen, bleiben sämtliche Eigentumsrechte bei der Neidhart + Schön AG. Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Neidhart + Schön-Website für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Neidhart + Schön AG untersagt.
Eigentum der Neidhart + Schön Print-Website und Markenrecht
Neidhart + Schön Print AG sowie die entsprechenden Logos sind eingetragene Marken der Neidhart + Schön Print AG. Kein Bestandteil der Neidhart + Schön Print-Website ist so konzipiert, dass dadurch eine Lizenz oder ein Recht zur Nutzung eines Bildes, einer eingetragenen Marke oder eines Logos eingeräumt wird.
Datenerhebung
Der Besuch unserer Website wird aufgezeichnet. Die Aufzeichnung dient der Erhebung von Statistiken (Google Analytics) und um unsere Angebote noch besser auf die Kundenbedürfnisse auszurichten. Die aufgezeichneten Informationen enthalten jedoch keine Angaben, die Rückschlüsse auf bestimmbare Personen zulassen.
Kein Angebot
Die auf der Neidhart + Schön Print-Website publizierten Informationen und Aussagen begründen weder eine Aufforderung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Dienstleistungen oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen. Die Informationen auf der Neidhart + Schön Print-Website haben als Ganzes beschreibenden Charakter.
Keine Zusicherung
Obwohl die Neidhart + Schön Print AG all ihre Sorgfalt darauf verwendet, dass die Informationen auf ihrer Website zum Zeitpunkt der Veröffentlichung genau sind, machen weder sie noch ihre Vertragspartner Zusicherungen oder übernehmen Gewährleistung hinsichtlich ihrer Korrektheit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit. Die auf der Neidhart + Schön Print-Website verbreiteten Informationen und Ansichten können jederzeit und ohne Ankündigung geändert werden.
Keine Gewährleistung
Für die Richtigkeit der über die Neidhart + Schön Print-Website verbreiteten Informationen und Ansichten wird keine Gewähr geleistet, weder explizit noch implizit. Die Neidhart + Schön Print AG übernimmt keine Verantwortung und gibt keine Garantie, dass die Funktionen auf der Neidhart + Schön Print-Website nicht unterbrochen werden oder fehlerlos sind, dass Fehler behoben werden oder die Neidhart + Schön Print-Website und der jeweilige Server frei von Viren oder schädlichen Bestandteilen sind.
Haftungsausschluss
Jegliche Haftung der Neidhart + Schön Print AG (inkl. Fahrlässigkeit) für Schäden oder Folgeschäden, die sich aus dem Zugriff auf die Elemente der Neidhart + Schön Print-Website oder deren Benutzung (bzw. aus der Unmöglichkeit des Zugriffs oder der Benutzung) ergeben, ist ausgeschlossen.
Links zu anderen Websites
Die Neidhart + Schön Print AG hat die mit der Neidhart + Schön Print-Website verlinkten Websites nicht geprüft und übernimmt für deren Inhalte, die darauf angebotenen Produkte, Dienstleistungen oder sonstigen Angebote keine Verantwortung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Besteller (nachfolgend «Kunde») anerkennt mit der Erteilung des Auftrages die folgenden Geschäftsbedingungen der Neidhart+Schön Print AG (nachfolgend «NSP»):
1. Geltung:
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der NSP. Anderslautende, durch den Kunden gestellte Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die NSP.
2. Offerten:
Angebote, welche ohne definitive Unterlagen oder ohne klare Terminabsprache erstellt wurden, haben bloss Richtpreischarakter. Die NSP behält sich vor, Offerten abzuändern oder zu widerrufen, bis der Auftrag in schriftlicher Form, mit definitiven Unterlagen und Terminabsprachen bestätigt ist.
3. Preise:
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, falls nicht ausdrücklich anders bezeichnet, Nettopreise in CHF, exklusive Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich vorbehältlich vor Auftragsbeendigung wirksam werdender Materialpreisaufschläge.
4. Zahlung:
Die Zahlung hat innerhalb der auf der Rechnung gesetzten Frist ohne Skontoabzug zu erfolgen. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und/oder Fremdarbeiten und/oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, ist die NSP berechtigt, Akonto-Zahlungen zur Deckung der Aufwendungen zu verlangen. . Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsabwicklung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten sofort fällig werden. Abgelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang Eigentum der NSP. Stimmt die Rechnungsadresse des Kunden nicht mit der Angebotsadresse überein, muss der Kunde dies der NSP spätestens bis zur Fakturierung melden. Für Rechnungsstornierungen, welche ohne Verschulden der NSP erfolgen, behält sich die NSP das Recht zur Belastung einer Aufwandspauschale von CHF 50 vor. Der Rechnungsversand erfolgt wahlweise per Post oder per E-Mail kostenfrei. Auf Wunsch können Rechnungen auf ein Beschaffungs- oder Lieferantenportal (z.B. SAP Ariba, Coupa, Conextrade, Tungsten Network) hochgeladen werden. Hierfür ist eine Aufwandpauschale von CHF 250 pro Rechnung fällig.
5. Lieferzeit:
Fest zugesicherte Lieferzeiten gelten nur, wenn alle erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Manuskripte, Datenfiles, Filme, «Gut zum Druck» usw.) vereinbarungsgemäss eintreffen und keine Ereignisse höherer Gewalt die Auftragsfertigung be- oder verhindern. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der vollständigen Druckunterlagen und enden mit dem Tag der Lieferbereitschaft. Gerät die NSP unverschuldet in Lieferverzug, namentlich wegen höherer Gewalt, Elementarschäden, Krieg, Streik, Energie- oder Materialmangel, Verzug und Vertragsverletzungen (verschuldet oder unverschuldet) Dritter (z.B. Lieferanten), so berechtigt dies den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die NSP für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
6. Abnahmeverzug:
Nimmt der Kunde die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach der Meldung über die Fertigstellung des Produkts ab, so ist die NSP berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
7. Layouts, Konzepte:
Bestellte Entwürfe, Layouts, Konzepte, Blindmuster sowie fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag nachfolgt. Auch diese Arbeiten gelten als eigenständige Aufträge und unterliegen vollumfänglich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Urheberrechte:
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der NSP.
9. Reproduktionsrecht:
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Für allfällige in einem solchen Fall trotzdem auftretende Verstösse gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht kann die NSP weder eingeklagt, noch schadenersatzpflichtig gemacht werden.
10. Kontroll- und Prüfdokumente:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (PDF, Andrucke, Proofs, Kopien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese mit seinem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturanweisungen versehen und innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Werden mehrmals Abzüge erstellt, kontrolliert er, ob früher angebrachte Korrekturen und Ergänzungen berücksichtigt sind. Die NSP haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Kunden innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten kann keine Rechtswirkung abgeleitet werden. Mit der Unterzeichnung des «Gut zum Druck» auf dem Kontrollabzug oder Freigabe per Email, ermächtigt der Kunde die NSP zur Produktion des Auftrages. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet, so trägt er das volle Risiko und allfällige Mehrkosten.
11. Mehraufwand, Autorkorrekturen:
Vom Kunden (oder dessen beauftragtem Bevollmächtigtem) verursachter Mehraufwand infolge verspäteter Anlieferung von Unterlagen oder des «Gut zum Druck» sowie durch Bereinigung oder Überarbeitung von Manuskripten, Datenbeständen oder anderen Vorlagen und nach dem «Gut zum Druck» verlangte Änderungen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
12. Mehr- oder Minderlieferungen:
Unterschreitet oder übersteigt die gelieferte Menge die bestellte Quantität um nicht mehr als 10%, so gilt der Vertrag in dieser Beziehung als erfüllt. Die NSP ist berechtigt, die tatsächlich gelieferte Menge bis zu einer Mehrauflage von 10% in Rechnung zu stellen.
13. Vom Kunde geliefertes Material:
Vom Kunde beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist – sofern nicht anderweitig vereinbart – frei Haus zu liefern. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Die Einlagerung des Materials erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
14. Lieferung, Verpackung:
Ist nichts anderes vereinbart, sind die Verpackungs-, Transport- und Frachtversicherungskosten nicht in den Preisen enthalten. Diese werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert.
15. Mängelrügen:
Der Besteller prüft sorgfältig, ob das erhaltene Produkt vertragskonform ist. Er vergewissert sich auch, dass alle Korrekturen und Ergänzungen berücksichtigt sind. Mängel sind sofort nach der Entdeckung, spätestens aber innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen. Nicht als Mängel gelten im Rahmen normaler Fertigungstoleranzen liegende geringfügige Abweichungen des Materials in Farbe, Struktur und Gewicht sowie in Druckbild und Druckfarbe. Keine Mängel sind ferner Fehler, die der Kunde vor oder mit der Erteilung des «Gut zum Druck» hätte korrigieren können. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Zeit eine Wiedergutmachung des Mangels. Hierbei kann die NSP das mangelhafte Produkt nach eigener Wahl verbessern oder durch ein mangelfreies Erzeugnis ersetzen.
16. Haftungsbeschränkungen:
Der NSP übergebene Manuskripte, Datenträger/-bestände, Lithos, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Können behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung wird generell wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt sowohl für direkte als auch für indirekte Schäden.
17. Bei elektronischen Daten und Datenübernahme:
Für vom Kunden angelieferte Daten (per Datenträger oder -Leitung), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig oder mit Viren behaftet sind, übernimmt die NSP keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Die NSP hat jedoch das Recht, notwendige Korrekturen und Ergänzungen sowie Aufwendungen aus Folgeschäden wegen Viren dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden, respektive bearbeiteten Dateien wird von der NSP nicht übernommen. Ebenso kann die NSP nicht belangt werden für Schäden durch unbeabsichtigt weitergegebene Computermalware. Die Haftung beschränkt sich auf verursachte Fehler der NSP, sofern sie auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
18. Aufbewahrung von Druckunterlagen und Werkzeugen:
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Datenbeständen/-trägern, Proofs sowie Stanz- und Prägewerkzeugen besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe können zusätzlich verrechnet werden.
19. Lagerung von Fertigwaren und Halbfabrikaten:
Für Drucksachen, die auf Kundenwunsch bei der NSP oder ihren Lieferanten eingelagert werden, wird eine marktübliche Lagergebühr erhoben. Die Verrechnung erfolgt jährlich.
20. Vertraulichkeit:
Die NSP und der Kunde verpflichten sich selbst wie auch ihre Mitarbeitenden und die beigezogenen Hilfspersonen gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, die sich auf die geschäftliche Sphäre der anderen Partei beziehen und ihnen im Verlauf der Auftragsabwicklung zugänglich werden.
21. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Der Vertrag zwischen der NSP und dem Kunden untersteht Schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Zürich.
Zürich, Februar 2024